SPD Immenstaad

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S21: Bitte beteiligen Sie sich an der Volksabstimmung!

Veröffentlicht am 08.11.2011 in Allgemein

Am 27. November stimmen die wahlberechtigten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger über das Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ab. Die von der SPD im September 2010 auf den Weg gebrachte Volksabstimmung überlässt somit der Bevölkerung die letzte Entscheidung. Allerdings hat die Abstimmung nur dann Gültigkeit, wenn ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger an ihr teilnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme abgeben.

Über was wird abgestimmt? Es wird entschieden, ob das Land Baden-Württemberg von den finanziellen Verpflichtungen am S21-Vorhaben zurücktreten soll. Auf dem Stimmzettel heißt es:

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?“

Wer mit JA stimmt, stimmt für die Kündigung der Verträge und damit für den Ausstieg des Landes aus Stuttgart 21. Ein solcher Ausstieg ist mit hohen Hürden versehen. Denn nach den klaren Aussagen aller Projektbeteiligten ist mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht zu rechnen. Dadurch kämen auf das Land Baden-Württemberg nach Expertise der Bahn Schadenersatzforderungen von 1,5 Milliarden Euro zu.

Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts. Das Land Baden-Württemberg bliebe dann bei seiner bisherigen Position. Die Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg beträgt bei der Realisierung des Projektes über 10 Jahre verteilt 824 Millionen Euro.